Arbeitnehmerpauschbetrag
Der sog. Arbeitnehmerpauschbetrag ist ein Werbungskosten-Pauschbetrag für alle Arbeitnehmer/innen. Unabhängig davon, wie viel Sie über das Jahr gearbeitet haben oder wie hoch Ihre beruflich bedingten Ausgaben waren: 1230 € werden Ihnen in jedem Fall abgezogen. Wenn Sie höhere Werbungskosten hatten – z.B. durch lange Fahrtwege zur Arbeit, Fortbildungen oder Arbeitsmittel, können diese im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Systembedingt zahlen die meisten Arbeitnehmer/innen im Schnitt zunächst zu viele Steuern. Das lässt sich nur vermeiden, wenn Sie sich per Antrag auf Lohnsteuerermäßigung Freibeträge eintragen lassen – diese sind mittlerweile bis zu 2 Jahren gültig.
Stand: 01.03.2023