Werbungskosten
Werbungskosten sind all die Aufwendungen, die Ihnen entstehen, damit Sie überhaupt Geld verdienen können. Ganz typisch sind dabei z.B. Ausgaben für die Fahrt zur Arbeit, für Arbeitsbekleidung (Uniformen, Kittel, etc.), für Fachliteratur oder benötigte Werkzeuge, Kontoführungsgebühren, beruflich veranlasste häusliche Arbeitszimmer, Kosten der doppelten Haushaltsführung, für Fortbildungen und für die Renovierung vermieteter Wohnungen. Eine ausführliche Definition und Liste finden Sie unter § 9 EStG.
Da auch dem Fiskus du Unumgänglichkeit dieser Aufwendungen bekannt ist, berücksichtigt das Finanzamt automatisch 1.230 € Werbungskosten pro Jahr mit dem sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrag (in den Steuerklassen I bis V). Für Rentner und Pensionäre beträgt der Werbungskostenpauschbetrag dagegen nur 102 € pro Person und Jahr. Höhere tatsächliche Werbungskosten bekommen Sie durch eine detaillierte Aufschlüsselung in der Steuererklärung zurück.
Per Lohnsteuerermäßigungsantrag können nur Werbungskosten berücksichtigt werden, die diesen Betrag (um mind. 600 € dank einer weiteren festgelegten Mindestgrenze) übersteigen. Diese Hürde lässt sich jedoch in den meisten Fällen bereits mit 25 km Arbeitsweg überschreiten.
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Stand: 01.03.2023