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Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen

Mit den sogenannten Haushaltsnahen Dienstleistungen hat der Gesetzgeber einen Versuch gestartet, die Schwarzarbeit bei kleineren Handwerks- und Haushaltsleistungen einzudämmen. Zu diesem Zweck können Sie einfache Tätigkeiten, die üblicherweise im Haushalt sowie im Bereich des Grundstücks von externen Dienstleistern erledigt werden, steuerlich geltend machen.

Dies sind z.B. Reinigungsarbeiten durch eine Putzfrau, Bügeldienste im Haushalt, die Glasreinigung, verschiedene Handwerkerleistungen, Krankenpflegeleistungen durch einen Pflegedienst, Gartenarbeiten durch eine Gärtnerfirma oder die Betreuung von Kindern oder Haustieren im eigenen Haushalt. Mieter können somit z.B. auch Teile ihrer Nebenkostenabrechnung ansetzen – etwa für die Reinigung des Treppenhauses, die Gartenpflege, den Winterdienst oder den Schornsteinfeger.

Wichtig ist dabei, dass die Arbeiten ’haushaltsnah‘ sind, also im eigenen Haushalt bzw. auf dem dazugehörigen Grundstück durchgeführt und nicht bar gezahlt werden (stattdessen per Überweisung oder Scheck). Als Beleg genügen (auf Anfrage) eine Rechnung sowie ein entsprechender Zahlungsbeleg. Die Ausgaben reduzieren dabei, anders als z.B. die Werbungskosten, nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern die Steuerschuld selbst.

Von maximal 20.000 € Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen wirken sich 20% steuersenkend aus, also höchstens 4.000 €. Je nach Leistung gelten dabei noch einmal unterschiedliche Höchstsätze:

  • Bei Handwerkerleistungen wie z.B. Malerarbeiten oder Elektro-, Gas- und Wasserinstallation werden Arbeits- und Anfahrtskosten begünstigt, nicht aber Materialkosten. Die maximale Höhe der ansetzbaren Handwerkerkosten beträgt dabei 20% von 6.000 €, also 1.200 €.
  • Steuerpflichtige Haushaltshilfen können sich mit bis zu 4.000 € steurmindernd auswirken,
  • Minijobber dagegen nur mit maximal 20% von 2.550 €, also 510 € in Bezug auf die Lohnkosten (z.B. eine im Rahmen eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses angestellte Putzfrau).


Links haben wir die wichtigsten Merkmale der haushaltsnahen Dienstleistungen noch einmal in einer Infografik für Sie visualisiert. Eine größere Version des Bildes finden Sie bei uns auf Pinterest.

 

Stand: 01.02.2016

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