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Steuerberatungskosten

Erwerbsbedingte Steuerberatungskosten (darunter gehören übrigens auch die Fahrtkosten zum steuerlichen Berater), die in einem Zusammenhang mit den steuerpflichtigen Einkünften stehen, sind uneingeschränkt als Werbungskosten abzugsfähig. Bei Mischkosten, also wenn eine scharfe Trennung zwischen privat und beruflich nicht möglich ist, können bis 100 € ebenfalls komplett als Werbungskosten geltend gemacht werden, darüber immerhin noch mit 50%.

Dies gilt übrigens auch für Ihren Mitgliedschaftsbeitrag im Lohnsteuerhilfeverein

 

Stand: 01.02.2016

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