Änderungen bei den Vordrucken zur Steuererklärung 2023
- Neue Anlage „Doppelte Haushaltsführung“
Wer aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eine zusätzliche Wohnung oder ein Zimmer mietet, um nicht täglich zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln zu müssen, kann einen Teil der damit verbundenen Kosten steuerlich als Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Die Kosten wurden bisher auf der Anlage N erklärt. Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 gibt es hierzu eine neue, eigene Anlage mit dem Titel "Anlage N Doppelte Haushaltsführung". Die Anlage beinhaltet auch neue Zeilen zur doppelten Haushaltsführung im Ausland, um den Verpflegungsmehraufwand genau berechnen zu können
- Anlage N – neue Eintragungen für Arbeitszimmer und Homeofficepauschale
Die Anlage N wurde umstrukturiert, vor allem im Hinblick auf die gesetzlichen Neuregelungen zum häuslichen Arbeitszimmer bzw. zur Homeofficepauschale.
- Anlage SO – Eintragungen für Einkünfte aus dem Handel mit virtuellen Währungen
Auf der Anlage SO finden sich jetzt separate Eintragungsmöglichkeiten zu den Einkünften aus dem Handel mit virtuellen Währungen. Hier müssen nun die Anschaffungs- und Veräußerungsdaten genau angegeben werden, ebenso wie die Werbungskosten, die im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft entstanden sind.
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – neue zusätzliche Anlage
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wurde die neue zusätzliche Anlage "V Sonstiges" aufgelegt. Darin werden alle Einkünfte aus einer Grundstücksgemeinschaft sowie Einnahmen aus einer Untervermietung erfasst. Die bisherige Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verlängert sich auf vier Seiten. Für die Erfassung der Einnahmen gibt es nun mehrere Abschnitte. Auch die Erfassung der Werbungskosten ist entzerrt und erstreckt sich nunmehr über zweieinhalb Formularseiten.
- Weite Änderungen
Die Formulare der Steuererklärung 2023 sind insgesamt umfangreicher geworden. So wurde z. B. die Anlage Kind auf vier Seiten und die Anlage Vorsorgeaufwand auf drei Seiten erweitert, wobei sich hier inhaltlich keine Neuerungen ergeben haben.