Günstigerprüfung
Mit der sogenannten Günstigerprüfung überprüft das Finanzamt in Fällen, in denen Sie ein Wahlrecht besitzen, welche Variante sich für Sie die günstigere ist. Automatisch geschieht dies z.B. bei der Bewertung von
- Kinderermäßigungen (Prüfung, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist),
- Einzahlungen zur Riesterrente (Zuschlag oder Sonderausgabenabzug)
- Fahrtkosten (Pendlerpauschale oder tatsächliche Kosten).
Die Günstigerprüfung kann allerdings auch auf Antrag bei Abgabe der Steuererklärung durchgeführt werden – z.B. bei der Frage, ob bei Ihren Kapitalerträgen die Versteuerung zusammen mit Ihrem restlichen Einkommen nach Individualsteuersatz oder nach dem Abgeltungssteuersatz günstiger für Sie ist.
Stand: 01.01.2016